Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungsplan erstellen – das müssen Sie wissen

Flucht- und Rettungspläne sind ein wichtiger Bestandteil des Brandschutzes. Erfahren Sie mehr zu den Anforderungen, Vorschriften und wie El-Si Sie bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen unterstützt.

Externe Dienstleister für Flucht- und Rettungspläne in Berlin

Unser Angebot

Sie möchten einen die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen an einen fachkundigen Dienstleister übertragen? Dann finden Sie mit El-Si einen verlässlichen Partner. Wir garantieren grafisch ansprechende, qualitativ hochwertige und selbstverständlich nach den aktuellen Normen und in modernster Technik erstellte Flucht- und Rettungspläne, welche durch ihre klare Gestaltung eine schnelle Orientierung ermöglichen.

Die Flucht- und Rettungspläne können wir mit oder ohne Rahmen ausliefern. Weiterhin kümmert sich unser Montageservice gerne um das fachgerechte Anbringen gerahmter Pläne.

Nach Einsicht der Grundrisspläne oder einer Objektbegehung erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Unsere Leistungen

  • Fachkundige Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Ansprechende und hochwertige Fluchtpläne
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach aktuellen Normen
  • Montageservice

Flucht- und Rettungspläne – Wichtige Informationen voran

Ein Flucht- und Rettungsplan stellt in einfacher grafischer Form eine detaillierte Übersicht zu Flucht- und Rettungswegen sowie weiteren im Notfall relevanten Informationen dar. Im Brandfall oder bei anderen Katastrophen und Gefahren erhalten Personen übersichtliche Hinweise zur Selbstrettung, Alarmierung von Rettungskräften oder um Erste-Hilfe-Maßnahmen zu leisten oder einzuleiten. Weiterhin sind Flucht- und Rettungspläne wichtige Instrumente zur Bergung oder Evakuierung durch beispielsweise Polizei, Feuerwehr oder Sanitäter.

Umgangssprachlich wird ein Flucht- u. Rettungsplan oft auch nur als Fluchtplan oder Rettungsplan bezeichnet. 

Was muss ein Flucht- und Rettungsplan enthalten?

Um eine schnelle Orientierung des Betrachters zu gewährleisten, ist der Geschoss-Grundriss im Plan so gedreht, dass eine „rechts-links“ Orientierung gegeben ist (lagerichtig). Der Nutzer erhält Informationen zu:

  • Standort des Betrachters
  • Grundriss des Gebäudes und ggfs. einem gesonderten Detailplan mit dem markierten Bereich der baulichen Anlage
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege
  • Notausgänge
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher
  • Sammelplätze
  • Verhaltensregeln im Brandfall
  • Verhaltensregeln bei Unfällen

Flucht- und Rettungsplan erstellen

Die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes richtet sich nach verschiedenen Richtlinien und Anforderungen und muss von fachkundigem Personal angefertigt werden. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick zu den relevanten Bedingungen, die an Flucht- und Rettungspläne geknüpft sind.

Flucht- und Rettungsplan Vorschriften

Die wesentlichen Inhalte und Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne sind in den „Technischen Regeln für ArbeitsstättenASR A1.3 und ASR A2.3 verankert.

Die Gestaltungsgrundlagen für Flucht- und Rettungspläne regelt seit 2010 die DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne. Im Jahr 2020 fand eine Aktualisierung dieser Vorgaben statt, sodass die Version DIN ISO 23601:2020 heute maßgeblich ist. Darin verankert sind folgende festgelegte Informationen zum Aufbau eines Flucht- und Rettungsplans:

  • Formate und Maßstäbe
  • Schrifthöhe, Größe der Sicherheitszeichen und Linienbreiten
  • Vorschriften zur Farbgebung
  • zu verwendende Symbole

Die ISO-Norm gilt in allen 167 Mitgliedsstaaten der International Organization for Standardization (ISO) und ist daher international anerkannt.

Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungswege sind in regelmäßigen Zeitabständen auf Verständlichkeit, Aktualität und Lesbarkeit zu überprüfen. Im Falle einer baulichen Veränderung bedarf es der Anpassung der Flucht- und Rettungspläne.

Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?

Grundsätzlich sind alle Personen, welche umfassendes Wissen über die Bestimmungen der Norm DIN ISO 23601 sowie den baulichen und organisatorischen Brandschutz vorweisen können, berechtigt, einen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen. Belegt werden kann das entsprechende Know-How durch Berufserfahrung, Studienabschluss oder durch eine abgeschlossene Ausbildung als Brandschutzbeauftragter, welche von einer offiziellen Stelle wie dem TÜV, der DEKRA oder ähnlichen Institutionen zertifiziert wurde.

Wer prüft einen Flucht- und Rettungsplan?

Üblicherweise prüft alle zwei Jahre eine sachkundige Person die Flucht- und Rettungspläne. Dies geschieht durch die örtliche Feuerwehr oder eine Brandschutzdienststelle im Rahmen der regelmäßigen Gefahren- oder Brandverhütungsschau.

Wo muss ein Flucht- und Rettungsplan aushängen?

Grundsätzlich ist ein Flucht- und Rettungsplan für Arbeitgeber, Beherbergungsstätten und öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Behörden, Vereine oder anderen öffentliche Einrichtungen verpflichtend. Für Arbeitgeber ist in Bezug auf die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie das Baurecht der Länder entscheidend. Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung „…hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.“ Bezüglich des Baurechts bieten die zuständigen Behörden der Bundesländer die notwendigen Informationen an.

Hotels, Pensionen und Jugendherbergen unterliegen zudem den örtlichen behördlichen Auflagen sowie Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (MBeVO). So müssen Flucht und Rettungspläne in Hotels und Pensionen meist mehrsprachig sein und in jedem Zimmer vorliegen.

Notdienst

24 h Notdienst für Berlin – Preise
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Werktage
Notdienstgrundpauschale 400,00 € netto
zzgl. der anfallenden Arbeitszeit / Anfahrt

Folgende Stundensätze gelten:
Mo – Sa von 6 Uhr bis 18 Uhr 75,00 €
Mo – Sa von 18 Uhr bis 6 Uhr 89,00 €

Sonn- /Feiertage
Notdienstgrundpauschale 600,00 € netto
zzgl. der anfallenden Arbeitszeit / Anfahrt

Folgende Stundensätze gelten:
sonn- und feiertags ganztägig 150,00 €
(gesetzliche Feiertage)